Bundesregierung fordert die Freilassung von Bahá’í im Jemen.
Nach haltlosen Anklagen und dem überraschenden Beginn eines unfairen Gerichtsprozesses gegen mehr als 20 Bahá’í im Jemen am 18. September, hat sich gestern am Rande der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler (SPD), zur Verfolgung der Bahá’í im Jemen geäußert. Die Bahá’í-Gemeinde in Deutschland begrüßt die klaren Worte der Menschenrechtsbeauftragten, mit denen sie die Freilassung der Betroffenen fordert. So heißt es in der Presseerklärung des Auswärtigen Amtes vom 26. September:
„Mich besorgt es sehr, dass seit Beginn des Konflikts in Jemen die Verfolgung von politisch Andersdenkenden, Angehörigen anderer Religionen oder vermeintlichen Abweichlern in den von den Huthi-Rebellen gehaltenen Landesteilen zugenommen hat. Davon ist auch die religiöse Minderheit der Bahá’i betroffen. Am 18. September wurde Anklage gegen mehr als 20 Bahá’i erhoben, von denen die meisten administrative Aufgaben in der jemenitischen Bahá’i-Gemeinde inne haben. Die Bundesregierung fordert dringend die Freilassung der Betroffenen. Wir werden die uns zur Verfügung stehenden Mittel und Wege weiter intensiv nutzen, um uns für die Inhaftierten einzusetzen. Hierzu stehen wir auch in enger Abstimmung mit unseren Partnern in der Europäischen Union und Menschenrechtsorganisationen.“
Hintergrund: Die Geschichte der jemenitischen Bahá’í-Gemeinde geht zurück auf die Anfänge des Bahá’í-Glaubens in der Mitte des 19. Jahrhunderts. In jüngster Zeit initiierte die jemenitische Bahá’í-Gemeinde (geschätzt auf einige Tausend Mitglieder) verschiedene soziale und kulturelle Hilfsprogramme zugunsten notleidender Bevölkerungsgruppen. Die Bahá’í entwickelten zunächst gute Beziehungen zu Behörden und gesellschaftlichen Gruppen, die sich jedoch seit 2016 in zunehmenden Druck auf die Bahá’í-Gemeinde wandelten. Eine erste Verhaftungswelle von Bahá’í – unter ihnen auch Stammesangehörige – ereignete sich im August 2016, eine weitere im April 2017. Am 2. Januar 2018 verhängte ein Sondergericht in Sanaa, Jemen, gegen den seit Dezember 2013 inhaftierten Bahá’í Hamed bin Haydara das Todesurteil mit ausschließlich religiöser Begründung. Dem Angeklagten wurde insbesondere Kontakt zum Bahá’í-Weltzentrum mit Sitz in Haifa, Israel, vorgeworfen. Der Richter Abdu Ismail Hassan Rajeh ordnete zugleich die Auflösung sämtlicher Bahá’í-Gremien an. Derselbe Richter führte nun am 18. September 2018, gemeinsam mit dem Strafverfolger und weiteren Gerichtsbediensteten, die erste Anhörung durch, über die weder die Angeklagten noch deren Anwälte informiert worden waren. Sie wurden für den Termin der nächsten Anhörung am 29. September 2018 einbestellt.