Fariba Kamalabadi - nach einem Jahrzehnt wieder in Freiheit

Gestern wurde bekannt, dass Fariba Kamalabadi nach Beendigung ihrer 10-jährigen ungerechten Haftstrafe aus dem Evin-Gefängnis in Teheran entlassen wurde.

Fariba Kamalabadi ist eines der sieben Mitglieder der ehemaligen Leitungsgruppe der Baha’i im Iran, die allein aufgrund ihres religiösen Glaubens im Gefängnis war.

Beim Verlassen des Evin-Gefängnisses wird Fariba Kamalabadi von Familienmitgliedern in Empfang genommmen.
Beim Verlassen des Evin-Gefängnisses wird Fariba Kamalabadi von Familienmitgliedern in Empfang genommmen.

Gemeinsam mit fünf weiteren Mitgliedern dieser informellen Leitungsgruppe – auch als „Yaran“ (dt. „Freunde“) bekannt – wurde sie im Mai 2008 nach Hausdurchsuchungen verhaftet und wochenlang in Isolationshaft unter fürchterlichen physischen und psychischen Bedingungen festgehalten.

Die Nachricht von Fariba Kamalabadis Haftbeendigung wird von der Baha’i-Gemeinde in Deutschland begrüßt. Ihr Sprecher, Prof. Ingo Hofmann, erklärt: „Wenngleich die Entlassung aus der langen und schweren Haft eine Erleichterung für alle ist, besonders auch für die Familienangehörigen, sehen wir darin alles andere als ein Anzeichen der Minderung der Verfolgung der Baha’i im Iran. Ganz im Gegenteil – die Entlassung von Frau Kamalabadi findet vor dem Hintergrund einer zunehmenden staatlich inszenierten Diskriminierung der Baha’i statt, die in einer Flut von staatlich-klerikal gelenkten öffentlichen Hetzaktionen und Maßnahmen wirtschaftlicher und bildungsbezogener Ausgrenzung allgegenwärtig ist – Tendenz steigend“, beklagt Hofmann.

Sowohl Arbeits- als auch Geschäftslizenzen werden den Bahá’í in immer mehr Fällen verweigert, nachdem ihnen Anstellungen im öffentlichen Dienst nach der Revolution von 1979 generell verwehrt wurden. So kann auch Fariba Kamalabadi kaum hoffen, als Entwicklungspsychologin je Fuß zu fassen.

Die Entlassung der fünf noch in der Haft verbliebenen Mitglieder der ehemaligen „Yaran“ soll in den nächsten Monaten erfolgen. Es sind Herr Jamalodin Khanjani (84), Herr Afif Naeimi (56), Herr Saeid Rezai (60), Herr Behrooz Tavakkoli (66) und Herr Vahid Tizfahm (44).

Fariba Kamalabadi mit Familienmitgliedern. Sie wurde im Mai 2008 nach Hausdurchsuchungen verhaftet und wochenlang in Isolationshaft festgehalten.
Fariba Kamalabadi mit Familienmitgliedern. Sie wurde im Mai 2008 nach Hausdurchsuchungen verhaftet und wochenlang in Isolationshaft festgehalten.

Fariba Kamalabadi (re.) und Mahvash Sabet (li.) sind zwei der sieben Mitglieder der ehemaligen Leitungsgruppe der Baha’i im Iran, die allein aufgrund ihres religiösen Glaubens knapp zehn Jahre im Gefängnis waren.
Fariba Kamalabadi (re.) und Mahvash Sabet (li.) sind zwei der sieben Mitglieder der ehemaligen Leitungsgruppe der Baha’i im Iran, die allein aufgrund ihres religiösen Glaubens knapp zehn Jahre im Gefängnis waren.

Hintergrund:

Etwa 20 Monate nach der Inhaftierung ohne Anklage begann das Verfahren am 12. Januar 2010 gegen die ehemalige Leitungsgruppe der Bahá’í-Gemeinde im Iran. Nach sechs kurzen Sitzungen wurde die Verhandlung am 14. Juni 2010 beendet. Die Verurteilung erfolgte ohne rechtmäßiges Verfahren und mit vorgeschobenen Gründen der Gefährdung der Sicherheit der Islamischen Republik am 8. August 2010. Die Anwältin und Friedensnobelpreisträgerin Shirin Ebadi hatte nach Einsicht in die Anklagepunkte keinen Beweis für die Aufrechterhaltung der Anklage gefunden. Sie erklärte hierzu: „Ich leite das Team für die rechtliche Vertretung der sieben Baha‘i. Nach gründlichem Studium ihrer Akten habe ich nicht den geringsten Beleg für die Anklage gefunden, die gegen Sie erhoben wurde“, so Frau Ebadi.

Die Inhaftierung und schließlich Verurteilung im Jahr 2010 löste weltweit Proteste von Seiten der Vereinten Nationen, Regierungen und Medien aus, dem sich auch die Bundesregierung mit deutlichen Worten angeschlossen hatte. Noch 2014 forderte der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon ihre „bedingungslose Freilassung“.

Derzeit befinden sich 97 Bahá’í in iranischen Gefängnissen, sämtliche aufgrund haltloser Anklagen, die ausschließlich aufgrund ihres religiösen Glaubens erfolgten.