Huthi Staatsanwalt gefährdet Bahá’í-Gemeinde im Jemen und bedroht Menschenrechtsverteidiger
Berlin, 26. April 2019; – Im Rahmen des Berufungsverfahrens des im Januar 2018 zum Tode verurteilten Hamed bin Haydara erhebt der Huthi Staatsanwalt haltlose Anschuldigungen gegen die gesamte Gemeinde und droht selbst Anwälten Strafen an, sofern sie Bahá’í vertreten.
In der von Huthis kontrollierten Haupstadt Sanaa entscheidet derselbe Richter, der Haydara wegen der haltlosen Vorwürfe der Spionage und Apostasie zum Tode verurteilt hat, auch über 24 gleichlautende Anklagen gegen Bahá’í, von denen sich fünf in Untersuchungshaft befinden. Nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Anwälte müssen drakonische Strafen fürchten, wie die Unterstellungen des Staatsanwaltes, allen internationalen Aufforderungen zur Aufhebung des Todesurteils zum Trotz, zeigen.
Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Bahá’í-Glaube satanischen Ursprungs sei und Haydara geplant habe, einen „nationalen Heimatstaat für den Bahá’í-Glauben“ auf der jemenitischen Insel Sokotra zu gründen.
„Der Staatsanwalt ist nicht auf die Berufungsgründe eingegangen, sondern hat absurde, weitreichende Anschuldigungen erhoben, die jeglicher rechtlicher oder tatsächlicher Grundlage entbehren“, sagt Prof. Ingo Hofmann, Sprecher der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland.
„Diese direkten Angriffe richten sich gegen die gesamte Bahá’í-Gemeinde und gründen sich auf religiöse Vorurteile. Indem auch der Strafverteidiger bedroht wurde, zeigt sich die Handschrift des Iranischen Regimes, welches ebenfalls Menschenrechtsverteidiger einschüchtert, Führungsgremien der Bahá’í-Gemeinde verbietet und Todesstrafen aufgrund falscher Anschuldigungen ausgesprochen hat.“
Prof. Hofmann ergänzt: „Wir vertrauen auf die rechtsstaatliche Gesinnung des Berufungsrichters und darauf, dass er den absurden Anschuldigungen des Staatsanwalts keinen Glauben schenken wird. Gleichzeitig verstärken die Anschuldigungen unsere Sorgen hinsichtlich der Sicherheit von Hamed bin Haydara und der gesamten jemenitischen Bahá’í-Gemeinde.“
Die Bahá’í im Jemen bemühen sich schon seit langer Zeit, zum Wohle der Gesellschaft beizutragen, insbesondere durch Maßnahmen zur Konfliktlösung und zur Friedensstiftung unter befeindeten Stämmen, Programme zur sozialen Befähigung Jugendlicher sowie humanitäre Einsätze.
Weitere Informationen zur Verfolgung der Bahá’í-Gemeinde im Jemen, finden Sie hier.
Kontakt:
Jascha Noltenius, Referent für Menschenrechtsfragen:
Mobil: 0157 51 19 13 51 ; E-Mail: jascha.noltenius@bahai.de
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